Linienbusse und Schulbusse (mit Warnblinklicht)

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Nähern diese sich mit eingeschaltetem Warnblinklicht einer Haltestelle, dürfen sie nicht überholt werden !

Halten sie mit eingeschaltetem Warnblinklicht, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden, sodaß eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Wenn nötig, müssen Fahrzeugführer warten !

Dies gilt auch für den Gegenverkehr !