Fahrbahnverengungen

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Vor allem in den 30er-Zonen findet man die zur Verkehrsberuhigung angelegten einseitigen Fahrbahnverengungen, meist mit Bepflanzung versehen, die oftmals aus Unkenntnis der Verhaltensregeln zu ärgerlichen Mißverständnissen führen. Geltende Regel ist:

Das Fahrzeug, auf dessen Seite sich die Verengung befindet ist grundsätzlich wartepflichtig !

Es gilt also die gleiche Regelung wie bei einem parkenden Auto. Auch hier muß derjenige dem Gegenverkehr Vorfahrt gewähren, auf dessen Seite das Fahrzeug geparkt ist.