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Winterreifen

|   Verkehrssicherheit

In der StVO wird in § 2 Abs. 3a dieses Thema angesprochen. Zwar gibt es in Deutschland keine eindeutige Pflicht für Winterreifen, doch besagt der Paragraf:

"Die Ausrüstung ist den Wetterverhältnissen anzupassen. Hierzu gehört insbesondere eine geeignete Bereifung."

Es empfiehlt sich daher schon aus Gründen auch der eigenen Sicherheit, beizeiten (spätestens bei Temperaturen unter 5 Grad Celsius) Winterreifen aufziehen zu lassen.

Winterurlauber müssen vor allem daran denken, dass z.B. in unserem Nachbarland Österreich durchaus eine Pflicht für Winterbereifung besteht, die bei Nichtbeachtung mit empfindlichen Geldstrafen geahndet wird.

Also auch bei der Bereifung daran denken: Sicherheit hat immer Vorfahrt !

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