Schulweg mit dem Auto
In Deutschland gilt eine generelle Sicherungspflicht in Kraftfahrzeugen: “Kinder bis zum vollendeten 12.Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werde
In Deutschland gilt eine generelle Sicherungspflicht in Kraftfahrzeugen: “Kinder bis zum vollendeten 12.Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder genutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind.“
Kurz gesagt: Kinder im Grundschulalter müssen in geeigneten Kindersitzen gesichert werden, auch auf kurzen Fahrten.
Deshalb müssen Kinder mit einer Sitzerhöhung -möglichst inklusive Rückenstütze- und Dreipunktgurt gesichert werden. Der Gurt sollte so gelenkt werden, dass er im Bereich des Beckens (nicht des Bauches) und mittig über dem Schlüsselbein ( nicht am Hals ) verläuft. Die Sitzerhöhung muss deshalb über ausgeprägte Führungshörner und eine Rückenstütze mit guter seitlicher Abstützung verfügen. So kann das Kind bei einem Aufprall nicht unter dem Gurt hindurch rutschen.
Die Gewichtseinteilung bei den Kindersitzen (Gruppe III: 22-36 kg) könnte den Schluss nahe legen, dass Kinder ab 36 kg Körpergewicht nicht mehr in Sitzerhöhungen gesichert werden müssen. Das ist falsch. Entscheidend ist die Körpergröße und damit der richtige Gurtverlauf. Bis 150 cm und bis zum 12.Geburtstag müssen Kinder also in Kindersitzen gesichert werden. Bei schwereren Kindern über 36 kg ist zu empfehlen, möglichst breite und stabile Sitzerhöhungen anzuschaffen.
Manche Eltern bilden Fahrgemeinschaften und befördern ihre Kinder abwechselnd zur Schule. Dabei sollten sie keine Kompromisse eingehen. Alle mitfahrenden Kinder müssen in geeigneten Sitzen befördert werden. Im Schadenfall werden aus Freunden schnell Feinde.
Deshalb: immer sichern!
Wenn ein Kind mit dem Auto zur Schule gebracht wird, sollten einige Grundregeln gelten:
- Angemessene Geschwindigkeit fahren und besonders aufmerksam sein
- Nur da anhalten, wo es erlaubt ist
- Das Kind immer zur Gehwegseite aussteigen lassen
- Den Anfahrtweg möglichst so wählen, dass das Kind nach dem Aussteigen nicht mehr über die Fahrbahn laufen muss
- Nach Schulschluss nicht auf der gegenüberliegenden Straßenseite warten.
Eltern die sich bereitwillig für „Taxidienste“ zur Verfügung halten, tun ihren Kindern nicht unbedingt etwas Gutes: Kindern, die immer im Auto befördert werden, fehlen nämlich die Erfahrungen, die sie für die sellbstständige Teilnahme am Straßenverkehr brauchen. Außerdem führen all die Autos, in denen Kinder befördert werden, zu erhöhten Gefährdung für die Kinder, die zu Fuß unterwegs sind.