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Schulweg mit dem Rad

|   Schulweg

Kinder können nicht mehrere Aufgaben gleichzeitig bewältigen: treten, lenken, Gleichgewicht halten, schauen und dabei richtig reagieren. Deshalb sollten Kinder im Vorschulalter möglichst nur in verkehrsfreien Bereichen Rad fahren - ohne unmittelbare

Kinder können nicht mehrere Aufgaben gleichzeitig bewältigen: treten, lenken, Gleichgewicht halten, schauen und dabei richtig reagieren. Deshalb sollten Kinder im Vorschulalter möglichst nur in verkehrsfreien Bereichen Rad fahren - ohne unmittelbare Kontaktmöglichkeit zum Straßenverkehr. Auch nach Eintritt in die Grundschule können Kinder sich noch lange nicht selbständig mit dem Rad im Straßenverkehr bewegen.

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Kinder bis zum achten Geburtstag mit Fahrrädern Gehwege benutzen müssen. Vom achten bis zum zehnten Geburtstag dürfen sie mit Fahrrädern Gehwege benutzen, also zwischen Fahrbahn und Gehweg bzw. zwischen Radweg und Gehweg wählen.

Wenn sie sich für den Gehweg entscheiden, müssen sie dort auf Fußgänger Rücksicht nehmen. Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen sie vor dem Bordstein anhalten, absteigen und ihr Rad über die Fahrbahn schieben.

Neben den Fähigkeiten, ein Fahrrad sicher zu bewegen, die Balance zu halten und gleichzeitig den Straßenverkehr wahrzunehmen, benötigen die jungen Radfahrer auch Regelkenntnisse und Verständnis für Verkehrssituationen. Verkehrspädagogen raten daher, dass Kinder frühestens nach bestandener Radfahrausbildung im vierten Schuljahr allein mit dem Rad im Straßenverkehr fahren sollten. Gemeinsame Radausflüge bieten optimale Gelegenheiten, schwierige Stellen im Straßenverkehr kennen zu lernen und das richtige Verhalten zu besprechen, zum Beispiel:

  • Kreuzungen, vor allem „Rechts- vor- Links“
  • Unübersichtliche Einmündungen und Ausfahrten
  • Abbiegesituationen
  • Einbahnstraßen
  • Plötzlich endende Radwege

Eine Grundvoraussetzung für die sichere Verkehrsteilnahme als Radfahrer ist der ordnungsgemäße Zustand des Fahrrades und das Tragen eines Schutzhelmes.

Dort, wo es Radwege oder Radfahrstreifen gibt, müssen sie benutzt werden. Vorsicht ist allerdings an Grundstückszufahrten geboten. Kraftfahrer, die hier ein -und ausfahren, denken oft nicht an Radfahrer. An solchen Stellen ist es sinnvoll, die Fahrt zu verlangsamen und sich zu vergewissern, dass kein Fahrzeug den Radweg kreuzt.

  • Radwege und Radfahrstreifen müssen immer in der vorgeschriebenen Richtung befahren werden.
  • Wenn es keine gesonderten Wege für Fahrräder gibt, fährt der Radfahrer am rechten Fahrbahnrand.
  • An geparkten Fahrzeugen fährt man mit etwa einem Meter Abstand vorbei. Nachdem das Fahrzeug passiert wurde fährt man am rechten Fahrbahnrand weiter. Bei Autos, die in geringen Abständen hintereinander parken, sollte man in gerader Linie vorbeifahren.

Die größten Gefahren für Rad fahrende Kinder gibt es an Kreuzungen und Einmündungen. Verläuft der Radweg neben der Fahrbahn, müssen Radfahrer an Kreuzungen darauf achten, von abbiegenden Autofahrern nicht übersehen zu werden. Bei LKW und Bussen kann es einen „toten Winkel“ geben, in dem Radfahrer nicht zu sehen sind. Zeigen Sie Ihrem Kind, dass es sich nie neben einem LKW aufstellt, sondern immer dahinter bleibt.

Neben einem wartenden PKW sollte sich das Rad fahrende Kind so stellen, dass der Fahrer es auch sehen kann. Am besten sollte Ihr Kind Blickkontakt aufnehmen und schauen, ob ein Rechtsabbieger ihm auch wirklich Vorfahrt lässt.

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